TIPS VON STIFTUNG WARENTEST

Billige Kredite, ein Boom von Zwangsversteigerungen: Wer jetzt zuschlägt, kann im Gerichtssaal ein Immobilienschnäppchen landen.

Wenn andere arbeitslos werden, bekommt Thomas Keilhäuber viel zu tun.Vor allem in den letzten Monaten mußte der Rechtspfleger am Düsseldorfer Landgericht, zuständig für Zwangsversteigerungen, richtig ranklotzen. Ebenso wie seine Kollegen an anderen deutschen Gerichten: Rund 20.000 Immobilien kamen im ersten Halbjahr unter dem Hammer - plus 21 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Vor allem Arbeitslosigkeit läßt die Träume von den eigenen vier Wänden platzen, ebenso Konkurse, Scheidungen, Erbstreitigkeiten. Die Gläubiger warten vergeblich auf Kreditraten, haben schließlich die Nase voll und beantragen die Zwangsversteigerung. Des einen Leid, des anderen Freud: Wer die Tricks kennt, kann von Pleiten profitieren und im Gerichtssaal preiswert zum Immobilieneigentümer werden.

Gerichte ermöglichen es, eine Kopie des Wertgutachtens mitzunehmen.Klappt das nicht, kann sich der Interessent an den Gläubiger wenden, in der Regel eine Bank.

Ein Gespräch mit der Bank kann sich ohnehin lohnen. Zum einen, um zu erfahren, wieviel die Bank mindestens erzielen will. Zum anderen läßt sich vielleicht ein Kauf einfädeln, die Versteigerung würde dann abgeblasen. Banken zeigen sich besonders gesprächsbereit, wenn das fehlende Kapital von ihnen finanziert werden soll. Egal ob Vorabkauf oder Versteigerung: Wer eine Immobilie ins Auge gefasst hat, sollte den Wert selber überprüfen.


Quelle: Stiftung Warentest



Original-Auszug Finanztest Stiftung Warentest vom September 1997

Das Gutachten gibt lediglich einen Anhaltspunkt. Neben Bauzustand und Mietertrag spielt vor allem die Lage eine Rolle. Empfehlenswert ist deshalb, sich nach aktuellen Quadratmeterpreisen in vergleichbarer Lage zu erkundigen. Hierzu können Makler oder der örtliche Haus- und Grundbesitzerverein Auskunft geben. Der aktuelle, angemessene Quadratmeterpreis ist eine gute Grundlage, das persönliche Limit für die Versteigerung auszurechnen. Einfaches Beispiel: Der Verkehrswert laut Gutachten beträgt 150.000 DM, und zwar für eine Wohnung mit 50 Quadratmeter. Wenn nun pro Quadratmeter 2.800 DM als angemessen erscheinen, müsste das Limit bei 140.000 DM liegen - also bei rund 90 Prozent des Verkehrwertes. Das Limit muß sich zudem natürlich daran orientieren, was man sich leisten kann. Wer es dann wirklich wissen will, der muß zur Versteigerung folgendes mitbringen: Einen gültigen Personalausweis, einen Verrechnungsscheck einer im Inland ansässigen Bank oder Bargeld. Der Wert muß reichen, um mind. 10 % des Verkehrswertes abzudecken. Es handelt sich dabei um die notwendige "Sicherheitsleistung".

Pünklichkeit ist Pflicht, im eigenen Interesse. Zu Beginn der Versteigerung beschreibt der Rechtspfleger als Versteigerer das Objekt, nennt das Mindestgebot und Belastungen. Üblicherweise werden die Belastungen nach der Versteigerung gelöscht. Es kann aber auch Ausnahmen geben: Wenn etwa der zweitrangige Gläubiger die Versteigerung beantragt hatte, bleiben die Lasten des erstrangigen Gläubigers bestehen. Das Gebot muß deshalb um den Rest solcher "bestehenbleibender Rechte" vermindert werden. Bei Unklarheiten: Den Rechtspfleger fragen. Achtung: Sind Rückstände beim Wohngeld aufgelaufen, hat der neue Eigentümer dafür in der Regel aufzukommen.

Der Rechtspfleger informiert nicht über solche Rückstände. Das sollte also vorher mit dem Verwalter oder der Eigentümergemeinschaft besprochen werden.

Im ersten Versteigerungstermin müssen mindestens 50 Prozent des Verkehrswertes erreicht werden, dies hat der Gesetzgeber zum Schutz der Schuldner vorgeschrieben. Liegt das Höchstgebot unter 70 Prozent, kann der Gläubiger dem Zuschlag widersprechen. Im zweiten Termin fallen diese Bestimmungen. Allerdings bieten die Gläubigerbanken meist fleißig mit, um den Preis hochzutreiben. Nach dem ersten Gebot notiert der Rechtspfleger die Personalien des Bieters und kassiert die Sicherheitsleistung. Danach können Gebote auf Zuruf abgegeben werden. Wer nach 30 Minuten - der für Immobilien vorgeschriebenen Mindestbietzeit - mit seinem Gebot am höchsten liegt, bekommt den Zuschlag und wird sofort neuer Eigentümer der Immobilie.

TIPS
Sie müssen wissen, ob Sie die Immobilie für die Eigennutzung oder als Geldanlage ersteigern wollen: Ist die Immobilie vermietet, kann es trotz Sonderkündigungsrecht lange dauern, bis Sie einziehen können. Auch den ehemaligen Besitzer herauszukriegen, kann Probleme bereiten. Für eine Geldanlage sind der Mietvertrag (auf mögliche Mietpreisbindungen achten) sowie der Wertzuwachs wichtig.
Besuchen Sie zwei, drei Versteigerungstermine zur Probe. Sie lernen dabei viel über den Ablauf.
Diese Erfahrung hilft Ihnen später unter anderem, einen gefährlichen Bietrausch zu vermeiden. Erkundigen Sie sich kurz vor dem Termin beim Rechtspfleger, ob die Versteigerung auch durchgeführt wird. Oft platzen Termine kurzfristig.
 

Bestellen zum Gutschein   Bestellen Bestellen

Gestalterisch zuständig: Versteigerungskalender.de (info@versteigerungskalender.de)

Über uns / 12 Gründe Insolvenzversteigerungskalender / Gutschein / Hilfe / zu allen anderen Versteigerungen und Insolvenzen
Über uns / 12 Gründe Insolvenzversteigerungskalender / Gutschein / Hilfe / zu allen anderen Versteigerungen und Insolvenzen
Gutschein für Zwangsversteigerungen  
Insolvenzversteigerungskalender Gutschein  
Droht Verlust Ihrer Immobilie? Hier Kontakt aufnehmen
Immobilienscout 24