Billige Kredite, ein Boom von Zwangsversteigerungen:
Wer jetzt zuschlägt, kann im Gerichtssaal ein Immobilienschnäppchen
landen.
Wenn andere arbeitslos werden, bekommt Thomas
Keilhäuber viel zu tun.Vor allem in den letzten Monaten
mußte der Rechtspfleger am Düsseldorfer Landgericht,
zuständig für Zwangsversteigerungen, richtig ranklotzen.
Ebenso wie seine Kollegen an anderen deutschen Gerichten: Rund
20.000 Immobilien kamen im ersten Halbjahr unter dem Hammer
- plus 21 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Vor allem Arbeitslosigkeit
läßt die Träume von den eigenen vier Wänden
platzen, ebenso Konkurse, Scheidungen, Erbstreitigkeiten. Die
Gläubiger warten vergeblich auf Kreditraten, haben schließlich
die Nase voll und beantragen die Zwangsversteigerung. Des einen
Leid, des anderen Freud: Wer die Tricks kennt, kann von Pleiten
profitieren und im Gerichtssaal preiswert zum Immobilieneigentümer
werden.
Gerichte ermöglichen es, eine Kopie des
Wertgutachtens mitzunehmen.Klappt das nicht, kann sich der Interessent
an den Gläubiger wenden, in der Regel eine Bank.
Ein Gespräch mit der Bank kann sich ohnehin
lohnen. Zum einen, um zu erfahren, wieviel die Bank mindestens
erzielen will. Zum anderen läßt sich vielleicht ein
Kauf einfädeln, die Versteigerung würde dann abgeblasen.
Banken zeigen sich besonders gesprächsbereit, wenn das
fehlende Kapital von ihnen finanziert werden soll. Egal ob Vorabkauf
oder Versteigerung: Wer eine Immobilie ins Auge gefasst hat,
sollte den Wert selber überprüfen.

Quelle: Stiftung
Warentest
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Original-Auszug Finanztest Stiftung Warentest
vom September 1997
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Das Gutachten gibt lediglich einen Anhaltspunkt.
Neben Bauzustand und Mietertrag spielt vor allem die Lage
eine Rolle. Empfehlenswert ist deshalb, sich nach aktuellen
Quadratmeterpreisen in vergleichbarer Lage zu erkundigen.
Hierzu können Makler oder der örtliche Haus- und
Grundbesitzerverein Auskunft geben. Der aktuelle, angemessene
Quadratmeterpreis ist eine gute Grundlage, das persönliche
Limit für die Versteigerung auszurechnen. Einfaches
Beispiel: Der Verkehrswert laut Gutachten beträgt 150.000
DM, und zwar für eine Wohnung mit 50 Quadratmeter.
Wenn nun pro Quadratmeter 2.800 DM als angemessen erscheinen,
müsste das Limit bei 140.000 DM liegen - also bei rund
90 Prozent des Verkehrwertes. Das Limit muß sich zudem
natürlich daran orientieren, was man sich leisten kann.
Wer es dann wirklich wissen will, der muß zur Versteigerung
folgendes mitbringen: Einen gültigen Personalausweis,
einen Verrechnungsscheck einer im Inland ansässigen
Bank oder Bargeld. Der Wert muß reichen, um mind.
10 % des Verkehrswertes abzudecken. Es handelt sich dabei
um die notwendige "Sicherheitsleistung".
Pünklichkeit ist Pflicht, im eigenen
Interesse. Zu Beginn der Versteigerung beschreibt der Rechtspfleger
als Versteigerer das Objekt, nennt das Mindestgebot und
Belastungen. Üblicherweise werden die Belastungen nach
der Versteigerung gelöscht. Es kann aber auch Ausnahmen
geben: Wenn etwa der zweitrangige Gläubiger die Versteigerung
beantragt hatte, bleiben die Lasten des erstrangigen Gläubigers
bestehen. Das Gebot muß deshalb um den Rest solcher
"bestehenbleibender Rechte" vermindert werden.
Bei Unklarheiten: Den Rechtspfleger fragen. Achtung: Sind
Rückstände beim Wohngeld aufgelaufen, hat der
neue Eigentümer dafür in der Regel aufzukommen.
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Der Rechtspfleger informiert nicht über
solche Rückstände. Das sollte also vorher mit
dem Verwalter oder der Eigentümergemeinschaft besprochen
werden.
Im ersten Versteigerungstermin müssen
mindestens 50 Prozent des Verkehrswertes erreicht werden,
dies hat der Gesetzgeber zum Schutz der Schuldner vorgeschrieben.
Liegt das Höchstgebot unter 70 Prozent, kann der Gläubiger
dem Zuschlag widersprechen. Im zweiten Termin fallen diese
Bestimmungen. Allerdings bieten die Gläubigerbanken
meist fleißig mit, um den Preis hochzutreiben. Nach
dem ersten Gebot notiert der Rechtspfleger die Personalien
des Bieters und kassiert die Sicherheitsleistung. Danach
können Gebote auf Zuruf abgegeben werden. Wer nach
30 Minuten - der für Immobilien vorgeschriebenen Mindestbietzeit
- mit seinem Gebot am höchsten liegt, bekommt den Zuschlag
und wird sofort neuer Eigentümer der Immobilie.
Sie müssen wissen, ob Sie die Immobilie
für die Eigennutzung oder als Geldanlage ersteigern wollen:
Ist die Immobilie vermietet, kann es trotz Sonderkündigungsrecht
lange dauern, bis Sie einziehen können. Auch den ehemaligen
Besitzer herauszukriegen, kann Probleme bereiten. Für
eine Geldanlage sind der Mietvertrag (auf mögliche Mietpreisbindungen
achten) sowie der Wertzuwachs wichtig.
Besuchen Sie zwei, drei Versteigerungstermine zur Probe. Sie
lernen dabei viel über den Ablauf.
Diese Erfahrung hilft Ihnen später unter anderem, einen
gefährlichen Bietrausch zu vermeiden. Erkundigen Sie
sich kurz vor dem Termin beim Rechtspfleger, ob die Versteigerung
auch durchgeführt wird. Oft platzen Termine kurzfristig. |
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